Fahrerschulung

2011-03-02

Fahrerschulung nach EU Berufskraftfahrerweiterbildungsgesetz

Nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), mit dem die
Bundesregierung zum 1.10.2006 die EU-Richtlinie 2003/59/EG in deutsches Recht
umgesetzt hat, müssen jetzt alle Berufskraftfahrer (Fahrzeuge über 3,5 t zul.
Gesamtmasse) im gewerblichen Güterverkehr und im Werkverkehr regelmäßig einen
Tag Weiterbildung pro Jahr (35 Stunden in 5 Jahren) nachweisen.

 

Letzte Meldungen

Mehr Nachrichten in das » Nachrichtenarchiv